«Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.»
(Art. 16 Abs. 2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948)

Die Fachstelle Zwangsheirat setzt sich auf vielfältige Weise für die Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen im Bereich von Heirat und Ehe ein. Wir bieten kostenlose Beratungen an, organisieren Weiterbildungen und entwickeln Sensibilisierungskampagnen. Unser Engagement ist aus Überzeugung unentgeltlich. Honorare investieren wir direkt wieder in Projektaktivitäten.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, freuen wir uns sehr. Das von Ihnen gespendete Geld fliesst direkt in unsere Projekte zur Verankerung von Menschenrechten.

Unsere Angaben zum Online-Banking sind:

Migration & Menschenrechte, 8000 Zürich (Strassenbezeichnung nicht notwendig).
PC 60–676380–5
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