Die Menschenrechte wurden bislang vor allem im Zusammenhang mit dem Status von MigrantInnen als von Diskriminierung bedrohten Minderheiten thematisiert. Zu Recht beruft man sich auf Menschenrechte und allgemeine Grundrechte, um Angehörige migrantischer Communities vor Rassismus, Fremdenfeindlichkeit sowie anderen Benachteiligungen zu schützen. Dabei wurde bisher jedoch vernachlässigt, dass MigrantInnen und ihre Kinder ein Anrecht auf dieselben individuellen Menschenrechte haben, wie sie die Angehörigen der Mehrheitsgesellschaften für sich in Anspruch nehmen. Und zwar auch dann, wenn diese individuellen Rechte in Konflikt mit anders lautenden Traditionen geraten.
Aus dieser Vernachlässigung des Gebots individueller Menschenrechte heraus betrachtete man eine erzwungene Verheiratung unter MigrantInnen als „innerfamiliäres Problem“ und somit als Privatsache, wenn man es überhaupt wahrnahm. Das vor allem von feministischer Seite gebrochene Tabu der häuslichen Gewalt als soziales Problem auch in westlichen Gesellschaften zeigte jedoch, dass Staat und zivilgesellschaftliche Organisationen den Schutz der einzelnen Familienmitglieder auch im privaten Nahraum zu gewährleisten haben. Auch Migrantinnen und Migranten haben einerseits ein Anrecht auf einen solchen Schutz und müssen sich anderseits an das Gebot des Respekts der individuellen Grundrechte halten. Und zwar auch dann, wenn bei einer Zwangsheirat keine physische Gewalt angewendet wird. Zurzeit werden in mehreren europäischen Ländern neue Gesetze zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen erlassen. Auch in der Schweiz steht ein
Straftatbestand Zwangsheirat zur Debatte. Gesetze allein werden aber das Problem der Zwangsheirat kaum lösen. Zum einen greifen sie erst, wenn eine offensichtliche Gesetzesverletzung vorliegt. Gerade das ist aber beim komplexen Sachverhalt der Zwangsverheiratung nicht immer der Fall, weil die scheinbare Zustimmung auch Resultat von massivem psychischem und sozialem Druck sein kann. Zum anderen können damit längst nicht alle migrantischen Communities, in denen Zwangsheirat tatsächlich oder potenziell vorkommt, angesprochen werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um sozioökonomisch unterprivilegierte, schlecht in die Mehrheitsgesellschaft integrierte und traditionalistisch orientierte MigrantInnen vorab kosovarischer, türkischer, kurdischer oder tamilischer Herkunft. Sie führen ihr privates Leben mehr oder weniger in einer „parallelen Welt“. Hier haben gegenseitige soziale Kontrollen ein starkes Gewicht, da es in erster Linie die Gemeinschaft zu schützen gilt und nicht das einzelne Mitglied. Zu einer solch relativ abgeschlossenen Lebenssituation hat auch die Mehrheitsgesellschaft beigetragen. Einerseits hatte sie es lange versäumt, Integrationsanforderungen zu stellen und wirksame Integrationsprozesse anzukurbeln. Andererseits fördert sie durch vielfältige Ausgrenzungsmechanismen im Alltag und durch Nichtgewährleistung von Aufstiegsmöglichkeiten den Rückzug in die Herkunftskultur.
Damit aber traditionell und familialistisch denkende und handelnde MigrantInnen für individuelle Selbstbestimmungsrechte wie jenes der Partnerwahl sensibilisiert werden können, bedarf es Massnahmen, die einstellungsverändernd und integrationsfördernd wirken. Genau hier setzt das Programm ›zwangsheirat.ch‹ an. Die bisherigen
Projekte und geplante
Aktivitäten zielen darauf ab, durch verschiedene Kommunikationskanäle fundiert über Zwangsheirat aufzuklären. Dabei gilt es zu beachten, dass das Problem nicht einfach auf Gegensätze wie „westliche Aufklärung“ und “kulturelle Rückständigkeit“ reduziert werden kann. Stattdessen muss den vielfältigen Zusammenhängen und gegenseitigen Abhängigkeiten Rechnung getragen werden, die auch wissenschaftlich untersucht werden. Das schliesst beispielsweise eine Auseinandersetzung mit den vielfältigen
Formen und Ursachen von Zwangsheirat ein.
Somit soll auch eine konstruktive Diskussion über Menschenrechte, Integration, Werte und Einstellungen in Gang gebracht werden. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass eine solche Diskussion nötig ist, damit soziale Spannungen entlang ethnisch-religiöser Kriterien nicht zunehmen oder gar eskalieren. Diskussionen alleine reichen jedoch natürlich nicht, wenn nicht reale und materielle gleiche Lebenschancen für Einheimische und MigrantInnen bestehen.
›zwangsheirat.ch‹ ist ein gesellschaftliches Reformprojekt mit Tiefgang, das auf echte Chancengleichheit und Emanzipation abzielt.
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