„Frequently Asked Questions“ oder zu Deutsch einfach „häufig gestellte Fragen“ rund ums Thema Zwangsheirat.
1.
Warum gibt es Zwangsheiraten?
2.
Was ist der Unterschied zu einer arrangierten Ehe?
3.
In welchen Gruppen kommen Zwangsverheiratungen vor?
4.
Wie gross ist das Ausmass?
5.
Sind Frauen häufiger betroffen als Männer?
6.
Was hat Zwangsheirat mit Religion zu tun?
7.
Sind Zwangsheiraten ein neues Phänomen?
8.
Können Gesetze Zwangsheirat verhindern?
9.
Was hat Zwangsheirat mit Integration zu tun?
10.
Warum müssen wir handeln?
1. Warum gibt es Zwangsheiraten?
Die Lebenssituationen der an einer Zwangsheirat beteiligten Menschen und die gesellschaftlichen Verhältnisse sind sehr vielschichtig. Ohne vertiefte Auseinandersetzung kann man deshalb keine Gesamtanalyse über die Ursachen der Zwangsverheiratung erstellen. Deshalb wird im Rahmen von ›zwangsheirat.ch‹ auch dazu geforscht. Hier folgen deshalb einige vorläufige Resultate:
Wenn Eltern ihre Kinder zu einer Heirat zwingen, dann tun sie dies nicht, weil sie ihnen Schlechtes antun wollen. Im Gegenteil sollen Jugendliche durch eine Zwangsheirat beispielsweise vor angeblich schädlichen Einflüssen der Gesamtgesellschaft im Immigrationsland geschützt werden. Zwangsheirat wird auch als eine Möglichkeit betrachtet, die bedroht geglaubte „kulturelle Identität“ in der „Fremde“ zu sichern. Durch eine Heirat werden die Bindungen zwischen verschiedenen Familien sowie zwischen der alten und der neuen Heimat gestärkt. Statt dass man sich an den verschiedenen modernen Lebensstilen beispielsweise der schweizerischen multikulturellen Gesellschaft orientiert, bleibt man auf seine eigene „community“ fixiert. Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn MigrantInnen in der Mehrheitsgesellschaft nicht die notwendige Unterstützung für ein integriertes, erfolgreiches Leben erfahren – wenn sie nicht die gleichen Chancen auf einen sozialen Aufstieg haben. Zwangsheirat hat also viel mit noch nicht erfolgter oder gescheiterter Integration zu tun. Welche weiteren Gründe in der Debatte um Zwangsheiraten genannt werden, erfahren sie unter
Formen und Ursachen.
2. Was ist der Unterschied zu einer arrangierten Ehe?
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei einer Zwangsheirat die Ehe gegen den Willen der Braut und/oder des Bräutigams geschlossen wird. Die Brautleute werden dermassen unter Druck gesetzt, dass sie sich kaum widersetzen können. Bei einer arrangierten Heirat haben die Brautleute hingegen die Möglichkeit Nein zu sagen. Für Aussenstehende ist allerdings nicht immer einfach erkennbar, ob die Brautleute wirklich eine Wahlmöglichkeit haben. So gehen auch die Meinungen darüber auseinander, wo die Grenze zwischen einer Zwangsheirat und einer arrangierten Heirat zu ziehen ist. Klar ist indessen, dass wir erst eindeutig eine Zwangsheirat identifizieren können, wenn die Betroffenen selber den erfahrenen Zwang ausdrücken. Für mehr Informationen verweisen wir Sie auf
Begriffe und Definitionen.
3. In welchen Gruppen kommen Zwangsverheiratungen vor?
Zwangsverheiratungen kommen hauptsächlich in unterprivilegierten, traditionalistisch-familialistisch orientierten migrantischen Gruppen vor. In der Schweiz sind es Angehörige der kosovarischen, türkischen, kurdischen oder tamilischen Community wie auch von kleineren Gemeinschaften wie der Roma oder von orthodoxen ChristInnen aus dem Nahen Osten.
Bei jenen migrantischen Communities, in denen Zwangsheirat heute vor allem vorkommt, handelt es sich um Gruppen, die schlecht in die Gesamtgesellschaft integriert sind. Im privaten Bereich führen sie ein von der Mehrheitsgesellschaft abgeschlossenes Leben. Das kennzeichnet sich durch ein solides Beziehungsnetz, welches gegenseitige Unterstützungsleistungen sichert, aber in dem auch hohe soziale Kontrolle herrscht. Diese „parallelen Welten“ sind aber auch als ein Resultat von versäumten Integrationsanforderungen und wirksamen Integrationsangeboten zu sehen. Fehlende Orientierungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen in der Gesamtgesellschaft sowie diskriminierende Ausgrenzungsmechanismen im Alltag können eine Hinwendung zur Herkunftskultur verstärken.
4. Wie gross ist das Ausmass?
In England spricht man von 300 eindeutig dokumentierten Fällen jährlich. Der Berliner Senat nennt 230 Fälle für das Jahr 2002, die in einer Umfrage bei 50 Einrichtungen aus dem Jungendhilfe- und Migrationsbereich erhoben wurden. Für die Schweiz liegen noch keine gesicherten Zahlen vor. Vereinzelte Institutionen wie das Mädchenhaus Zürich geben ihre Anzahl Fälle pro Jahr bekannt. Im Jahr 2004 waren es 24 Hilfesuchende. Stattdessen kursieren vage Schätzungen. Aber auch gegenüber scheinbar statistisch gesichtertem Zahlenmaterial ist Skepsis angebracht, handelt es sich doch um ein vielschichtiges Problem. So stellt sich etwa die Frage nach der Definition von Zwangsheirat. Wie geht man zum Beispiel mit uneindeutigen „Fällen“ um? Zudem lassen sich nie alle Betroffenen erfassen, da der Zugang zu ihnen schwierig ist. Man wird also immer eine gewisse Dunkelziffer in Kauf nehmen müssen. Je sensibilisierter aber die Gesellschaft auf dieses Thema ist und je mehr die Betroffenen Möglichkeiten zur Artikulation erhalten, desto eher finden wir Zugang zu diesen Menschen. Darauf zielen die Aktivitäten von ›zwangsheirat.ch‹ ab. Zudem erarbeitet ›zwangsheirat.ch‹ bis 2007 das notwendige Grundlagenwissen für Datenerhebungen und eine Studie, die gesicherte Zahlen hervorbringt.
5. Sind Frauen häufiger betroffen als Männer?
Weil bisher gesicherte Zahlen zum Ausmass der Zwangsheirat fehlen, können auch keine klaren Aussagen darüber gemacht werden, welche Rolle das Geschlecht spielt. Es besteht aber in der bisherigen öffentlichen Debatte die Tendenz, aus Zwangsheirat ein Problem der Frauenunterdrückung zu machen. Dies hängt wohl auch damit zusammen, dass sich vor allem NGOs, die sich für Frauenrechte einsetzen, diesem Thema annehmen. Ein weiterer Grund dafür könnte auch sein, dass sich Männer aufgrund männlicher Ehre- und Souveränitätsvorstellungen kaum und viel weniger häufig negativ zu ihren Erfahrungen äussern.
Es sind jedoch Fälle bekannt, in denen Männer eine Heirat explizit unfreiwillig eingehen mussten. In Grossbritannien spricht man davon, dass sich unter den von Zwangsheirat Betroffenen und Leidenden rund 15 Prozent Männer befinden. Allerdings verfügen Männer in praktisch allen Gesellschaften, ob traditionell oder modern, über mehr und andere Ressourcen, um mit einer solchen Situation umzugehen als Frauen. Dabei darf auch die Rolle, die Mütter und Schwiegermütter bei der Arrangierung einer Zwangsheirat spielen können, nicht unterschätzt werden.›zwangsheirat.ch‹ wird diesen und ähnlichen Fragen nachgehen.
6. Was hat Zwangsheirat mit Religion zu tun?
Ein Blick in andere europäische Einwanderungsländer kann den oberflächlichen Eindruck erwecken, dass Zwangsheirat ein Problem der Religion, vorwiegend des Islams, sei. Sind es in den Niederlanden und Frankreich die maghrebinischen MigrantInnen, geraten in Deutschland die türkische und in Grossbritannien die pakistanische bzw. bengalische Community in den Fokus des Interesses. Dabei ist zu beachten, dass diese Gemeinschaften jeweils relativ gross sind, ganz abgesehen davon, dass seit dem 11. September 2001 der angebliche Kampf der Kulturen – der muslimischen gegen die christliche – in allen Analysen hoch im Kurs steht. Doch der schweizerische Kontext zeigt, dass Zwangsheiraten nicht in erster Linie mit Religion zu tun haben. Denn in der Schweiz sind Angehörige verschiedener Glaubensrichtungen betroffen: hinduistische Tamilinnen und Tamilen, christlich-orthodoxe Assyrerinnen und Aramäer, muslimische oder katholische Kosovarinnen, orthodoxe jüdische Personen, sunnitische Türkinnen und alevitische Kurden. Zwangsheirat hat also viel mehr mit traditionellen, patriarchalen und familialistischen Vorstellungen zu tun. So versucht man arrangierte Eheanbahnungen auch unter Zwang durchzusetzen. Allerdings werden Traditionen oft auch von streng religiösen Menschen, Familien und Gesellschafen hoch gehalten. Die Religion wird dann als letzte und oberste Argumentationsinstanz missbraucht.
7. Sind Zwangsheiraten ein neues Phänomen?
Zwangsheiraten sind kein neues Phänomen. In früheren Jahrhunderten kam Zwangsheirat auch in den westeuropäischen Gesellschaften vor. Formen der arrangierten Ehe waren vor allem in bäuerlichen und auch in gehobenen bürgerlichen Kreisen bis ins frühe 20. Jahrhundert üblich. Im europäischen Adel waren arrangierte Ehen, die teilweise auch gegen den persönlichen Willen der Betroffenen geschlossen wurden, noch bis vor kurzem die Norm. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Ehe zwischen dem englischen Thronfolger Prinz Charles und der inzwischen verstorbenen Prinzessin Diana. Neu ist aber, dass Zwangsheiraten in Einwanderungsgesellschaften im Zusammenhang mit MigrantInnen thematisiert werden. Woran liegt das? Bemerken wir erst seit wenigen Jahren, dass bei manchen MigrantInnen-Communities schon immer Zwangsheiraten vorkamen, weil immer mehr Menschen aus verschiedeneren und zum Teil ländlichen Gebieten eingewandert sind, deren Kinder ins heiratsfähige Alter kommen? Oder bewirken neotraditionelle Bewegungen in den Herkunftsländern und innerhalb der migrantischen Communities das Aufkommen von Zwangsheiraten? Solche und ähnliche Fragen sind Gegenstand der laufenden wissenschaftlichen Untersuchungen.
8. Können Gesetze Zwangsheirat verhindern?
Gesetze vermögen zwar das Unrechtsbewusstsein zu schärfen und können für einige abschreckend wirken, es ist aber anzunehmen, dass mit einer ausschliesslich rechtlichen Regelung nur wenige Fälle von Zwangsheirat verhindert werden könnten. Denn Gesetze sind erst durchgreifend, wenn sie alle gesellschaftlichen Gruppen erreichen. Zudem ist fraglich, ob Betroffene bereit wären, ihre eigenen Eltern, Verwandten oder Bekannten anzuzeigen. Solange es an angemessenen Hilfsangeboten und an fürs Thema sensibilisierten Amtsstellen fehlt, können die wenigsten Betroffenen und Bedrohten aus ihrer Zwangsehe ausbrechen bzw. sich dem Willen ihrer Familie verweigern, da sie von ihrem sozialen Netzwerk abhängig sind.
Welche Massnahmen auf der gesetzgeberischen Ebene in der Schweiz und anderen Ländern vorgesehen sind, können sie unter
Rechte und Gesetze lesen.
9. Was hat Zwangsheirat mit Integration zu tun?
Zwangsheirat kommt vorwiegend in jenen Gruppen der kosovarischen, türkischen, kurdischen oder tamilischen Community vor, die als integrationsbedürftig wahrgenommen werden (vgl. Antwort auf Frage 3). Sie pflegen ausserhalb der Arbeitswelt kaum Kontakte zu anderen Gruppen und leben nach traditionalistisch-familialistischen Normen und Einstellungen der Herkunftskultur(en). Dadurch soll ihre kulturelle Identität und der soziale Zusammenhalt gesichert werden. Eine Zwangsheirat kann dann als Mittel dienen, um interfamiliäre Bindungen und solche innerhalb der Community zu stärken.
Somit kann Zwangsheirat im übertragenen Sinne als Indikator dafür dienen, ob eine partielle Integration auch im Bereich der Nomen und Einstellungen stattgefunden hat.
Eine (Re-)Orientierung bzw. ein Festhalten an der Herkunftskultur kann aber auch als Reaktion auf diskriminierende Ausgrenzungsmechanismen durch die Gesamtgesellschaft gesehen werden. Dann nämlich, wenn MigrantInnen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnisch-kulturellen Gruppe nicht die gleichen Zugangs- und Aufstiegschancen eingeräumt werden und sie als nicht der schweizerischen Gesellschaft zugehörig ausgegrenzt werden. Das verstärkt wiederum die gegenseitige Abhängigkeit der Community-Mitglieder und die angebliche Notwendigkeit, die Gemeinschaft vor jeglichen „Gefährdungen“ zu schützen, zu denen auch eine interethnische Heirat und selbstverständlich ein noch unkonventionellerer Lebensstil wie zum Beispiel eine homosexuelle Partnerschaft gezählt wird.
10. Warum müssen wir handeln?
Das Recht auf die freie Wahl des Partners beziehungsweise der Partnerin ist ein Menschenrecht (Artikel 16, Absatz 2) und gilt als eine fundamentale Voraussetzung für ein selbst bestimmtes Leben. Es darf nicht sein, dass die Zukunftschancen junger Menschen durch eine Zwangsheirat eingeschränkt oder gar zerstört werden. Das Gebot der Fairness und der Chancengleichheit gebietet es, dass sie selber aus den vielfältigen Lebensmöglichkeiten, die sich in unserer Gesellschaft bieten, auswählen können. Das heisst nicht, dass Eltern, Verwandte oder Bekannten kein Recht haben, sich ebenfalls dazu zu äussern. Denn es kann nicht darum gehen, familiäre und andere soziale Netze durch individualistische Entscheidungen zu zerreissen. Wichtig ist in jedem Fall, dass die individuellen Menschenrechte im sozialen Verband respektiert werden. Schliesslich sind nicht nur die Betroffenen oder potentiell Bedrohten zu schützen, sondern auch die Folgegenerationen. Kinder brauchen eine liebevolle, intakte Umgebung, um ihr volles Potenzial entfalten zu können. Eine Zwangsehe, unter der die Betroffenen leiden, bietet dafür ein denkbar ungünstiges Umfeld.
Mit einer Thematisierung von Zwangsheirat können wir zudem eine konstruktive Diskussion über Menschenrechte und andere damit zusammenhängende Themen wie zum Beispiel Vorstellungen über Ehre, Jungfräulichkeit und Sexualität lancieren. Was diese Themen genau mit Zwangsheirat zu tun haben, können sie unter
verwandte Themen lesen.
Haben auch Sie noch weitere Fragen oder Bemerkungen? Benützen Sie dafür das Formular bei
Kontakt - wir freuen uns auf Ihr Feedback.
Links und Literatur
Foreign & Commenwealth Office; Home Office (Hg.) (2005). Dealing with cases of forced marriage. Guidance for police officers.
http://www.acpo.police.uk/asp/policies/Data/Interactive_Forced_Marriage_2005.pdf
Deutscher Bundestag. Plenarprotokoll – Vorab-Veröffentlichung von der Sitzung am 10. März 2005
Mackay, Judith (2000). Der Fischer Atlas Sexualität – Fakten, Trends, Zusammenhänge. Fischer Taschenbuchverlag.
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