| BEGRIFFE und DEFINITIONEn |
Was ist denn eigentlich eine Zwangsheirat? Wann wurde eine Ehe arrangiert und wo fängt der Zwang an? Solche Fragen müssen noch vor jeder Massnahme geklärt werden.
Zwangsheirat
Arrangierte Heirat
Vom Arrangement zum Zwang
Zwangsheirat
Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn die Ehe gegen den Willen der Braut oder/und des Bräutigams geschlossen wird.
Bei einer Zwangsheirat können sich die betroffenen Personen kaum wehren, da sie von den Eltern oder Schwiegereltern, den Verwandten, dem oder der Verlobten, von Gleichaltrigen oder/und von der ganzen Gemeinschaft zur Heirat gedrängt werden. Der soziale Druck kann sich in Form von Drohungen, emotionaler Erpressung und anderen erniedrigenden und kontrollierenden Behandlungen äussern. In Extremfällen werden auch körperliche oder sexuelle Gewalt, Entführung und Einsperren angewendet.
Ähnliche Definitionen finden Sie unter anderem beim Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung, im Bericht der britischen Arbeitsgruppe „Zwangsheirat“, „A Choice by right“ oder im britischen Unterrichtsmaterial „Watch over me II“.
Arrangierte Heirat
Bei einer arrangierten oder vermittelten Heirat wählen ebenfalls die Eltern, Verwandten oder etwa ein „Brautbewerber“ den Ehegatten oder die Ehegattin aus. Braut und Bräutigam haben aber das letzte Wort: Sie können zustimmen oder ablehnen. Es gibt auch in der Schweiz junge Menschen, die diese Tradition gutheissen. Ihrer Meinung nach wissen Eltern oder Verwandte besser, welcher Partner oder welche Partnerin zu ihnen passt. Eine arrangierte Heirat schliesst eine glückliche Ehe denn auch nicht aus.
Vom Arrangement zum Zwang
Was aber, wenn die Verwandten einfach davon ausgehen, dass die Brautleute mit einer arrangierten Heirat einverstanden sind? Entscheidend ist dann, ob die Brautleute eine echte Chance haben, „Nein“ zu sagen. Schliesslich sind sie mit der Tradition der arrangierten Heirat und im Wissen um ihre Bedeutung aufgewachsen. Und sie kennen die möglichen sozialen Folgen für sich und ihre Familie bei einer Weigerung.
Eine wesentliche Rolle spielt also der tatsächlich ausgeübte und empfundene Druck die Ehe eingehen zu müssen. Deshalb kann man auch von einer Zwangsheirat sprechen, wenn den Betroffenen der Zwang erst Jahre nach der Eheschliessung bewusst wird.
Wenn also die Betroffenen selber Zwang empfinden und dies explizit ausdrücken, haben wir es sicher mit einer Zwangsheirat und nicht nur mit einer arrangierten Heirat zu tun. Es ist deshalb zentral, dass die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, und sei dies erst Jahre nach der Heirat, sich zu ihrer Situation zu äussern.
Es gibt jedoch auch Personen, die keinen wesentlichen Unterschied zwischen einer arrangierten und einer erzwungenen Heirat sehen. Geht es nach ihnen, dann widerspricht jede Art der Einflussnahme bei einer Heirat einem selbstbestimmten Lebenskonzept. Necla Kelek, Sozialwissenschaftlerin und Autorin von „Die fremde Braut“, vertritt diese Position. Auch die Buchautorin und Direktbetroffene Serap Cileli weist darauf hin, dass das "Ja" zu einer arrangierten Heirat häufig unter massivem psychischem Druck zustande kommt. Zudem seien die Mädchen oft viel zu jung, um die Tragweite einer solchen Entscheidung voraussehen zu können.
Nun wissen Sie mehr über die schwierige, aber mögliche Definition einer Zwangsheirat. Das reicht aber noch nicht, um zu verstehen, wie es zu einer Zwangsheirat kommt. Sie erfahren mehr dazu bei Formen und Ursachen.
In der rechten Spalte finden Sie Modelle und weitere Meinungen zur Definition von Zwangsheirat und arrangierter Heirat. Wir bauen diese Detailinformationen laufend aus.
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| Links und Literatur |
| Amnesty international (o. J.). Menschenrechtsverletzungen an Frauen:
Fallbeispiele und Diskussionsvorschläge. http://www.amnesty-muenchen.de/1321/ue_frauen_1.doc |
| frauTV. Sendung vom 17. März 2004. „Zwangsehen“. http://www.wdr.de/tv/frautv/archiv2004/f170304_1.phtml |
| Serap Cileli.
http://www.serap-cileli.de/Home.htm |
| Home Office (Hg.) (2000). The report of the working group on forced marriage. A choice by right. |
Emma, Nr. 1 (01/02 2005). „Jede 2. Türkin in einer Zwangsehe!“ S. 31-37. |
| Terre des femmes (Hg.) (2002), Zwangsheirat: Lebenslänglich für die Ehre. Schriftenreihe „Nein zu Gewalt an Frauen“. |
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