Formen und Ursachen

Eine Ehe kann auf vielerlei Weise unfreiwillig zustande kommen! Wir stellen Ihnen hier einige bekannte Formen von Zwangsverheiratung vor. Sie zeigen auch, wie vielfältig dieses Phänomen mit anderen sozialen Problemen zusammenhängt.

Formen
Ursachen


Formen

Erste oder zweite Generation?
Import-Ehegattinnen bzw. -Ehegatten
Heiratsverschleppung/Urlaubsehen
Weitere Formen


Erste oder zweite Generation?

Manche Angehörige der ersten Einwanderungsgeneration, die ihre Jugendzeit grösstenteils im Herkunftsland erlebt haben, werden in der Schweiz untereinander zwangsverheiratet. Aber auch junge Erwachsene der zweiten oder auch der dritten Generation, die ihre Kindheit teilweise oder ganz in der Schweiz verbracht haben, können von einer Zwangsverheiratung betroffen sein. Zum Ausmass von Zwangsverheiratung in der ersten oder der zweiten Einwanderungsgeneration liegen bisher noch keine gesicherten Zahlen vor. Auch bezüglich der Formen weiss man für die Schweiz im Unterschied zu anderen europäischen Ländern noch wenig. Im Rahmen der laufenden Auseinandersetzung und Projektaktivitäten werden die verschiedenen Formen ermittelt.


Import-Ehegattinnen bzw. -Ehegatten


Darunter werden Frauen und Männer verstanden, die in ein europäisches Land geschickt werden, um dort einen Mann bzw. eine Frau gleicher Herkunft zu heiraten. Die Eltern der Brautleute kennen sich oft, da sie miteinander verwandt sind oder aus dem gleichen Dorf beziehungsweise der gleichen Region stammen. Nicht selten verbinden die Eltern mit der Heirat die Hoffnung auf ein besseres Leben für alle. Von der ins Ausland verheirateten Tochter bzw. Sohn erwartet man nun materielle Unterstützung. Damit erhofft sich die Familie den Weg aus der Armut und den gesellschaftlichen Aufstieg. Auch für das verheiratete Familienmitglied malt man sich durchaus bessere Zukunftsaussichten aus.
Eltern, die für ihren Sohn eine möglichst „unverdorbene“ Frau aus ihrem Herkunftsland bevorzugen, sehen darin eine Möglichkeit, ihre Söhne vor angeblich „gefährlichen“ Einflüssen der “westlichen“ Gesellschaft zu schützen. Durch die erzwungene Heirat mit einer Frau aus der ursprünglichen Heimat soll der Sohn auf den „richtigen Weg“ zurückgeführt werden – nämlich auf jenen der Tradition, „Kultur“ oder Religion der Eltern und Grosseltern.

Damit die „importierten“ Frauen bzw. Männer ihren durch Heirat erlangten Aufenthaltsstatus nicht verlieren, muss die Ehe nach dem heute geltenden Ausländergesetz während mindestens fünf Jahren geführt werden (ANAG, Art. 7, Abs. 1 / Art. 17, Abs. 2). Einzelne Kantone verlängern in begründeten Fällen die Aufenthaltsbewilligung, wenn die Ehegemeinschaft mindestens drei Jahre gedauert hat. In so genannten Härtefällen kann von dieser Frist abgesehen werden. Fehlt es den Betroffenen an Fremdsprachenkenntnissen und an Wissen über ihre gesetzlichen Möglichkeiten und Hilfseinrichtungen, können sie auch in schwierigen Eheverhältnissen nicht darauf zurückgreifen und schrecken vor einer Scheidung zurück.

Von dieser Form der Zwangsverheiratung sind auch junge Männer betroffen. In der öffentlichen Diskussion um Zwangsheirat ist aber noch kaum von „Importbräutigamen“ die Rede.


Heiratsverschleppung / Urlaubsehen

Manche traditionell denkende Eltern reisen mit ihren Kindern im Heiratsalter in ihr Herkunftsland, um sie dort zu verloben und zu verheiraten. Die Eltern wollen für ihr Kind einen guten Partner / eine gute Partnerin finden. Oder ein früheres Heiratsversprechen verpflichtet die Familie, die Heirat ihrer Tochter oder ihres Sohnes zu erzwingen, um vor der Verwandtschaft oder der Dorfgemeinschaft das Gesicht nicht zu verlieren. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die Eltern von Verwandten und Bekannten auch teilweise unter starken Druck gesetzt werden, gewisse Traditionen auch im Einwanderungsland fortzusetzen.
Es kommt auch hierzulande vor, dass hier aufgewachsene Jugendliche aus der erzwungenen Verheiratung während den Ferien nicht mehr in die Schweiz zurückkehren dürfen. Wenn sie keinen Schweizerpass besitzen, riskieren sie dadurch den Verlust ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.


Weitere Formen

In manchen europäischen Ländern werden auch weitere Formen von arrangierten Ehen erwähnt: So spricht man in Spanien auch von „Reparatur“-Ehen und in England auch von „ mail-order brides“. Inwiefern Zwang bei diesen Eheschliessungen eine Rolle spielt, muss untersucht werden.



Ursachen

Ursachen erforschen
Festhalten an Traditionen
Ökonomische Gründe / Armut
Immigration und Aufenthalt
Wenn die „Fremde“ die „Identität“ bedroht
Der Gemeinschaftsdruck


Ursachen erforschen

Die Lebenssituationen der an einer Zwangsheirat beteiligten Menschen und die gesellschaftlichen Verhältnisse sind sehr vielschichtig und komplex. Ohne vertiefte Auseinandersetzung kann man deshalb keine Gesamtanalyse über die Ursachen der Zwangsverheiratung erstellen. Diese Arbeit wird im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschungen von ›zwangsheirat.ch‹ bis 2007 fortlaufend unternommen. Die Resultate werden an dieser Stelle veröffentlicht werden. Im Folgenden lesen Sie deshalb die Zwischenergebnisse der bisherigen Forschungstätigkeit.


Festhalten an Traditionen

Im öffentlichen Diskurs wird Zwangsheirat oft als fataler Auswuchs der Tradition der arrangierten Heiraten interpretiert. Demnach setzen manche migrantische Familien aus unterschiedlichen Kulturkreisen diese überkommene Tradition fort, obwohl sich die gesellschaftlichen Verhältnisse gewandelt haben. Zwang wird dann angewendet, wenn die Heirat anders nicht durchgesetzt werden kann. Die arrangierte Heirat artet also in eine Zwangsheirat aus. Dabei werden alternative Lebensformen wie zum Beispiel das Konkubinat oder das Single-Dasein abgelehnt, was mit patriarchalen, autoritativen und familialistischen Einstellungen in Verbindung gebracht wird. Das einzelne Familienmitglied, besonders die Kinder, haben sich gegenüber dem Familienkollektiv und dem Familienwohl unterzuordnen. Der Vater und ältere männliche Verwandte vertreten die Familie nach aussen. Zu ihren Aufgaben gehört dann auch der Schutz der Familienehre und die Kontrolle der (weiblichen) Sexualität. Wenig beachtet bleibt oft die Rolle der Mütter und Schwiegermütter für die Aufrechterhaltung von Tradition und von Ehre nach innen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist zu untersuchen, zu welchem Zweck und in welchem spezifischen Migrationskontext auf tatsächliche oder angebliche Traditionen zurückgegriffen wird und was damit wovor „bewahrt“ werden soll.


Ökonomische Gründe / Armut

Je nach finanzieller Lage können auch ökonomische Gründe für eine Zwangsverheiratung entscheidend sein. Darunter sind aber nicht nur Brautpreise oder Mitgift zu verstehen. Mit einer Verheiratung kann zuweilen auch die bedrückende Situation der Arbeitslosigkeit überwunden werden. Handelt es sich um eine sehr arme Familie, kann durch eine Verheiratung in ein Emigrationsland auch eine ausreichende Ernährungsgrundlage geschaffen werden. Oder die Familie kann sich dadurch bessere Wohnverhältnisse leisten, wodurch ihr Ansehen im sozialen Umfeld steigt. Auf „Kosten“ eines Familienmitglieds soll so die finanzielle und soziale Situation der ganzen Familiengemeinschaft verbessert und deren sozialer Aufstieg ermöglicht werden. Ganz klar dominiert in solchen Handlungen also eine kollektivistische Art des Denkens, die für die individualistische Denktradition der meisten Menschen in den westeuropäischen Gesellschaften unverständlich und unerträglich erscheint.

Es kommt auch zu Fällen von Zwangsheirat, bei welcher zwei Personen desselben Verwandtenkreises, beispielsweise Cousine und Cousin verehelicht werden, damit der Besitz an Boden und Vermögen in der Familie bleibt. In einem solchen Fall spricht man von einer (erzwungenen) Verwandtschaftsehe beziehungsweise von Endogamie.


Immigration und Aufenthalt

Das Erlangen einer Aufenthaltsbewilligung für einen ausländischen Ehepartner im Immigrationsland ist ein weiterer Grund für Zwangsheiraten. Eine solche Abmachung zwischen den Familien geschieht oft ohne Wissen und Zustimmung der zukünftigen Brautleute. Die Eheschliessung erfolgt meistens im Herkunftsland.
In Deutschland spricht man in solchen Fällen von erzwungenen „Aufenthaltsehen“. Ein dahinter liegendes Motiv kann die Mitfinanzierung des Unterhalts der (Schwieger-)Eltern oder der ganzen Familie im Herkunftsland sein. Auch im Fall politischer Verfolgung wird zuweilen der Ausweg in eine erzwungene „Aufenthaltsehe“ mit einer im Immigrationsland niedergelassenen Frau gesucht. Restriktive Einwanderungsgesetze scheinen solche „Aufenthaltsehen“ in EU-Ländern und auch in der Schweiz für so genannte Drittstaatenangehörige, also für Personen aus Nicht-EU-Ländern, zu begünstigen. Im Kontext der herrschenden restriktiven Immigrationsgesetze ermöglicht der Familiennachzug als legaler Immigrationsgrund diese Form der arrangierten oder erzwungenen Ehe.


Wenn die „Fremde“ die „Identität“ bedroht

Bei der Diskussion über „kulturelle Identität“ muss man sich vor einer falschen Kulturalisierung, also einer oberflächlichen Zuschreibung angeblicher kultureller Orientierungen, hüten. Trotzdem kann eine erzwungene Heirat zweier Personen gleicher Herkunft auch dadurch motiviert sein, die eigene „Kultur“ und „Identität“ in der „Fremde“ zu sichern. Durch die Heirat wird der Zusammenhalt der Familien gestärkt. Gleichzeitig grenzen sich diese von anderen gesellschaftlichen Gruppen ab. Handlungen und Verhaltensweisen, die den Fortbestand der eigenen „Kultur“ und „Identität“ sichern sollen, können als Vorgang der Selbstethnisierung umschrieben werden. Das Festhalten an der eigenen „Kultur“ im Ausland ist auch als eine Reaktion auf Diskriminierungserfahrungen im Alltag, auf dem Arbeitsmarkt und durch das Gesetz (Status des „Ausländers“) zu sehen. Gerade unterprivilegierten MigrantInnen werden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozioökonomischen oder auch ethnisch-kulturellen Gruppe nicht die gleichen Chancen und Möglichkeiten zum Aufstieg in der Immigrationsgesellschaft eingeräumt. Nicht wenige wenden sich in der Folge enttäuscht von der „Mehrheitsgesellschaft“ ab und besinnen sich auf die ihnen bekannten Werte und Traditionen. Dabei wird oft übersehen, dass sich auch „Kultur“ und Tradition in der alten Heimat wandeln. Manche Einwandererfamilien gelten deswegen als konservativer und altmodischer als die in städtischen Gesellschaften im Herkunftsland lebenden Bevölkerungsgruppen.


Der Gemeinschaftsdruck

Nicht zu unterschätzen ist auch der Druck der eigenen Gemeinschaft (community). Verwandte und Bekannte im Herkunftsland drängen die emigrierten Eltern dazu, ihre Kinder der Tradition gemäss zu verheiraten. Dies geht vielleicht auf ein Heiratsversprechen zurück, das Jahre zurückliegt. Auch innerhalb der Gemeinschaft im Einwanderungsland kommt es vor, dass gegenseitig ein solcher Druck ausgeübt wird. Je abgeschlossener die Gemeinschaft im Immigrationsland lebt, desto mehr scheinen sich ihre Lebensentwürfe und sozialen Erwartungen an der Herkunftskultur und am Gruppendruck zu orientieren. Eine Zwangsverheiratung kann dann zum Mittel werden, um die hier aufgewachsenen Kinder vor den „schädlichen“ Einflüssen der Mehrheitsgesellschaft wie Drogenmissbrauch, freizügiges Sexualleben und mangelnde religiöse Bindung zu schützen. Zwangsheirat kann aber auch als Reaktion auf ein drohendes Abgleiten männlicher migrantischer Jugendlicher in Kriminalität, Gewalt und Illegalität eingesetzt werden. Von einer Zwangsheirat kann man sich eine „sinnvolle“ Disziplinierung und ein Zurückbringen auf den „rechten Weg“ erhoffen. Andere unerwünschte Verhaltensweisen wären zum Beispiel voreheliche sexuelle Beziehungen und abweichende sexuelle Orientierungen wie Homo-, Bi- oder Transsexualität.

Dabei entsteht der Zwang gerade aus der Tatsache, dass diese Jugendlichen sich vom Lebensideal ihrer Familien entfernt haben und den Erwartungen ihrer Verwandten nicht (mehr) freiwillig nachkommen wollen. Dies unterscheidet eine solche Ehe denn auch von einer arrangierten Ehe, zu welcher die Jugendlichen ohne Zwang zustimmen. Mehr zur schwierigen Unterscheidung einer arrangierten von einer Zwangsheirat finden Sie bei Begriffe und Definitionen.



Links und Literatur

Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG).
http://www.admin.ch/ch/d/sr/142_20/index.html

Gesetzesantrag des Landes Berlin (2005). Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz).
http://www.bundesrat.de/coremedia/
generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0436_2D05,property=Dokument.pdf

Samad, Yunas and Eade, John. Community Perceptions of Forced Marriage. University of Bradford and University of Surrey Roehampton.
http://www.fco.gov.uk/Files/kfile/clureport.pdf

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO).
http://www.admin.ch/ch/d/sr/823_21/index.html

Bochow, Michael & Marbach, Rainer (Hg.) (2003). Islam und Homosexualität.


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