| ZWANGSHEIRAT |
„Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden.“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, Art. 16, Abs.2)
Das gilt auch für Migrantinnen und Migranten, die in der Schweiz leben. Und doch werden manche von ihnen gegen ihren Willen verheiratet.
Menschen aus aller Welt bringen der Schweiz Arbeitskraft, Wissen und kulturelle Bereicherung. Gleichzeitig ist Migration auch eine Herausforderung – für die Einheimischen und für jene, die einwandern. Mit Überzeugung die positiven Beiträge der Migration würdigen – und ohne Fremdenfeindlichkeit die mit Migration verbundenen Probleme benennen, zum Beispiel auch das Thema Zwangsheirat: Das ist der Standpunkt des Vereins Katamaran, der die Trägerschaft von >zwangsheirat.ch< bildet.
Wir sprechen von einer Zwangsheirat, wenn die Verheiratung gegen den
Willen mindestens einer der beiden Personen geschieht. Wenn
also die Braut, der Bräutigam oder beide zur Ehe gezwungen werden.
Das scheint auf den ersten Blick einfach. Aber wann genau liegt Zwang
vor? Wie kommt er zustande? Und warum zwingen Familien ihre Angehörigen
dazu, eine Heirat einzugehen?
Darauf gibt es keine simplen Antworten. Die Ursachen sind vielfältig -
und die Formen auch. Diese Vielfalt muss man kennen, wenn man das
Problem Zwangsheirat verstehen will. Nur dann kann man auch etwas
dagegen unternehmen – gemeinsam mit Menschen, die davon betroffen
sind.
Bei Begriffe und Definitionen erfahren Sie deshalb, was man unter
Zwangsheirat versteht.
Unter Rechte und Gesetze erhalten Sie einen juristischen Überblick.
Auf das Wie und Warum finden Sie Antworten bei Formen und Ursachen.
Bei 10 FAQ erhalten Sie wichtige Aussagen in kurzer Form.