Bei Problemdebatten im transkulturellen Kontext entstehen leicht Wertediskussionen. «Anderes» Verhalten wird bewertet, abgewertet, entwertet. Unser Leit- und Begleitmotiv lautet deshalb: Würde statt Werte. Damit rezipieren wir Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, an welchem sich unsere Arbeit orientiert.
«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.»
Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
Unsere Projekte und Tätigkeiten sind insbesondere in den Bereichen Information und Beratung, sowie Prävention und Sensibilisierung angesiedelt. Dabei soll das komplexe Thema Zwangsheirat weder bestimmte Bevölkerungsgruppen in der Schweiz verunglimpfen, noch soll die Problematik im Schweizer Kontext verharmlost werden. Wie unsere Arbeit zeigt, sind eine Vielzahl von Menschen in der Schweiz von Zwangsverheiratungen und –ehen betroffen – die Dunkelziffer wird weit höher liegen. Wir setzen uns dafür ein, möglichst viele Menschen/Personen/Betroffene zu erreichen und zu unterstützen,
Die Inzidenz von Zwangsheirat wird bisweilen dazu missbraucht, Migrant*innengruppen als rückständig darzustellen und die Mehrheitsgesellschaft zu überhöhen. Hier appellieren wir an selbstkritisches Geschichtsbewusstsein: Auch das Frauenstimm- und -wahlrecht ist ein Menschenrecht. In der Schweiz wurde es für Appenzell Innerrhoden erst 1990 per Bundesgerichtsentscheid eingeführt. Das Beispiel zeigt: Retardierungen können in allen Gesellschaften vorkommen, was sie aber in keiner Weise entschuldigt. Denn:
“Multicultural sensitivity is not an excuse for moral blindness.”
Mike O’Brien, House of Commons Adjournment Debate on Human Rights (Women), 10 February 1999.